KOSTEN

Nach den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) sind in begründeten Fällen die Kosten für die Behandlung von Schlafapnoen und obstruktivem Schnarchen von den Kostenträgern, also den Krankenkassen, zu übernehmen.

Die Höhe der anfallenden Kosten richtet sich nach der Ausgangssituation und der Vorgehensweise. So sind es unterschiedliche Geräte, die in ihrer Herstellung variieren und unterschiedlich hohe Laborkosten verursachen.

In manchen Fällen wird der regelrechten Behandlung auch eine Testbehandlung vorangestellt, die dann verwendeten Geräte sind zum Teil vorgefertigt.

Die ärztlichen Behandlungskosten und die Laborkosten werden dem Patienten über das Kostenerstattungsverfahren in Rechnung gestellt. Mit dieser Rechnung wendet sich der Patient an die Krankenkasse, um dort seine Auslagen erstattet zu bekommen.

Wenn es Probleme mit den Kostenträgern geben sollte, sind wir gerne bereit, Hinweise für und Entscheidungshilfe an die Sachbearbeiter zu geben.
 
 
 

Dr. Ulrich Hübers & Partner | Fachzahnärzte für Kieferorthopädie | Hauptstraße 5 | 77652 Offenburg | Telefon 0781-77858 | E-Mail: info[at]kfo-ortenau.de